Die Übertragungsnetzbetreiber haben die Abwicklung der gemäß EEG 2014 ab 01.08.2014 von Eigenversorgern zu zahlenden EEG-Umlage vorläufig ausgesetzt wegen der hier für die Durchführung noch nicht in Kraft gesetzten Verordnung. Diese soll eventuell erst 2015 in Kraft treten. Es wird jedoch den Eigenversorgern empfohlen, entsprechende Rücklagen zu bilden, weil die EEG-Umlage dann möglicherweise auch rückwirkend erhoben wird.